Ebertplatz Flohmarkt Satzung

 

  1. Der Flohmarkt findet am Sonntag, den 22.12.2024 von 10 – 16 Uhr auf dem Ebertplatz statt.
  2. Anmeldung und Bezahlung mit Name, Vorname, E-Mail, Standbreite bitte über das Formular auf ebertplatz-flohmarkt.de

Die Standbreite beträgt max. 3 Meter, Tiefe max. 2 Meter

  1. Der Aufbau erfolgt in zwei Zeit-Slots: 08:30 Uhr bis 9:00 und 9:00-9:30. Der jeweilige Aubau-Slot wird ca. eine Woche vor dem Flohmarkt-Termin zugewiesen. Das Befahren des Platzes mit Kraftfahrzeugen, auch zum Be-und Entladen, ist nicht gestattet. Zum Be- und Entladen kann die in der Karte markierte Zone kurzzeitig genutzt werden, jedoch nur innerhalb des zugewiesenen Aubau-Slots, um Verkehrsbeeinträchtigungen zu vermeiden.
  2. Der Abbau beginnt ab 16:00 Uhr und muss bis spätestens 17:30 Uhr beendet sein. Auch hier kann die markierte Ladezone genutzt werden.
  3. Das Standgeld beträgt
    1. 5,00 EUR / lfm Standbreite
    2. Kinder bis 12 Jahre erhalten eine Standfront von 1 Meter kostenlos, wenn ausschließlich kindgerechte Ware (z.b. Spielzeug, Comics, etc.) angeboten wird.

Das Standgeld inkl. Kaution wird während der Anmeldung per Paypal an uns gesendet. Alternativ kann die Bezahlung auch in bar nach Absprache erfolgen.

  1. Die Veranstalter berechnen im Vorfeld eine Müll-Kaution von 10,00 EUR, die mit der Zahlung der Standgebühr erhoben wird. Die Flohmarktverkäufer:innen verpflichten sich, die Standfläche müllfrei zu hinterlassen, die ordnungsgemäße Müllentsorgung obliegt den Verkäufer:innen, nicht verkaufte Waren werden von den Verkäufer:innen wieder mitgenommen. Die Kaution wird bei ordentlicher Abwicklung am Ende der Veranstaltung via Paypal zurück erstattet. Die Entscheidung über die ordentliche Abwicklung liegt beim Veranstalter.
  2. Die Standplätze werden vom Veranstalter vorher gemeinsam festgelegt. Es besteht kein Ansoruch auf einen besonderen Standplatz.
  3. Es dürfen nur Waren angeboten werden, die dem Charakter eines Flohmarkes entsprechen. Die angebotene Ware muss rechtmäßig Eigentum des Verkäufers/der Verkäuferin sein.
  4. Vom Verkauf ausgeschlossen sind:
    1. Industrielle Neuwaren
    2. Speisen und Getränke
    3. Lebende Tiere
    4. Gegenstände oder Medien mit anstößigem, gewaltverherrlichendem, rassistischen oder pornografischen Charakter
    5. Waffen und Munition, die den Verkaufseinschränkungen des Waffengesetzes unterliegen
    6. Dinge mit nationalsozialistischen Emblemen und solche verbotener Organisationen und Vereinigungen
    7. Gebrauchte Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile, ausgenommen Kleinteile
  5. Das Hausrecht hat der krimskramsclub n.e.V. als Veranstalter. Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Der Veranstalter ist auch berechtigt, ein Teilnahmeverbot auszusprechen.
  6. Die Anbieter organisieren ihre Stände selbst (Decken, Tische, Stühle mitbringen)
  7. Gewerbetreibende sind nicht gestattet.
  8. Der Flohmarkt findet bei jedem Wetter statt. Der Veranstalter behält sich aber vor, die Veranstaltung z.b. wegen Sicherheitsgründen abzusagen oder abzubrechen.
  9. Musikalische Begleitung, das Verteilen von Handzetteln, Flugblättern und sonstigen Drucksachen muss mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungstermin angemeldet werden. Ohne schriftliche Genehmigung sind die oben genannten Maßnahmen untersagt. Die gleiche Regelung gilt für Informationsstände.
  10. Fluchtwege sind aus Sicherheisgründen freizuhalten. Der Veranstalter schließt jede Haftung aus. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden.
  11. Änderungen vorbehalten.